Brandschutzbeauftragter
• Brandschutztechnische Beratung im Planungsverfahren.
• Bauliche und betriebliche Beratung in Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.
• Zusammenarbeit mit den Behörden ( z. B. Bauaufsicht, Feuerwehr).
• Unterstützung bei der Planung von Lösch- und Sicherheitseinrichtungen und deren Kennzeichnung (Feuerlöscher, Löschwasserleitungen usw.).
• Erstellen von Brandschutzordnungen A, B und C nach DIN
• Beratung bei der Erstellung von:?- Feuerwehr - Übersichtsplänen,?- Geschossplänen,?- Feuerwehrlaufkarten und Fluchtwegplänen.
• Brandschutztechnische Überprüfung von Bauvorhaben vor der bauaufsichtlichen Schlussabnahme.
• Vorprüfung von Dachausbauten in Bezug auf Sicherstellung der Rettungswege.
Allgemeine Brandschutzberatungen.